Psychologische Psychotherapie

Als eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut biete ich jeweils freitags psychologische Psychotherapie an. Psychologisch bedeutet, dass ich eine unversitäre psychologische Grund- und Psychotherapieausbildung abgeschlossen habe und mich vollständig auf den psychologischen Aspekt der Psychotherapie konzentriere.

Eine medikamentöse Behandlung - eine die Psychotherapie begleitende Psychopharmakotherapie - muss dabei durch ärztliche Fachpersonen erfolgen (z.B. durch Ihre Hausärztin oder Ihren Psychiater). Mehr über meine Arbeitsweise erfahren Sie hier.

Klären Sie vor Beginn einer Psychotherapie bitte mit einer ärztlichen Fachperson (z.B. Hausärztin/Hausarzt), ob es für Ihre psychischen Symptome eine körperliche Ursache gibt.

Tarife

Krankenkasse / Grundversicherung: Liegt eine ärztliche Anordnung vor (z.B. durch Ihre Hausärztin), übernimmt die Kosten der Psychotherapie Ihre Krankenkasse abzüglich Franchise und Selbstbehalt (2.58 CHF pro Minute, Sitzungen dauern ca. 60 Minuten, zzgl. Vor- und Nachbereitung, andere Aufwände wie Berichte etc. werden ebenfalls zum gleichen Tarif verrechnet).

Hier finden Sie das Anordnungsformular, welches Sie bitte Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt zum Ausfüllen vorlegen und zur ersten Sitzung mitbringen.

Invalidenversicherung (IV): Unter gewissen Umständen - wenn die Psychotherapie der Behandlung von Geburtsgebrechen und/oder der Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt dient - bezahlt die IV eine Psychotherapie bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Klären Sie dies am besten direkt mit der für Sie zuständigen Fachperson der IV ab, ob eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung möglich ist.

Opferhilfe: Wurden Sie in ihrer physischen, psychischen und/oder sexuellen Integrität durch eine Straftat beeinträchtigt, kann die Opferhilfe die Kosten der Psychotherapie übernehmen. Gleiches gilt für Angehörige einer Person die Opfer einer Straftat wurde. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Opferhilfe.

Unfallversicherung: Hatten Sie einen Unfall und benötigen aufgrund des Unfalls eine psychotherapeutische Behandlung, kann unter gewissen Umständen die Unfallversicherung die Kosten übernehmen. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Versicherung und/oder bei Ihrem Versicherungsberater.

Weitere Konditionen

Termin vereinbaren: Wenn Sie bei mir eine Psychotherapie beginnen möchten, melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei mir. Bitte beachten Sie dabei die aktuellen Wartefristen (unter “Verfügbarkeit”).

Absagen von Terminen: Wenn Sie Termine 24 Stunden im Voraus absagen entstehen Ihnen keine Kosten. Bei kurzfristigeren Absagen verrechne ich den Aufwand einer 60-minütigen Behandlungssitzung nach den aktuell geltenden Grundversicherungstarifen (2.58 CHF pro Minute). Diese Kosten werden nicht von den Krankenkassen getragen. Terminabsagen können per SMS und E-Mail erfolgen. Telefonisch bin ich aufgrund der Behandlungssitzungen eher schlecht erreichbar. Sie dürfen mir aber gerne eine Nachricht auf der Combox hinterlassen.


Foto von Martin Zenker